Übersetzung - Deutsch > Latein: Ein Geistlicher, der im Konkubinat lebt, ist in den Amtshandlungen nicht anzufechten, wenn es nicht offenkundig ist

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Ein Geistlicher, der im Konkubinat lebt, ist in den Amtshandlungen nicht anzufechten, wenn es nicht offenkundig ist Clericus concubinarius in officiis vitandus non est nisi sit notarius


 

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