Übersetzung - Deutsch > Latein: Unkenntnis des Rechts Gesetzes] (das jeder gehalten ist zu wissen,) entschuldigt niemand

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Unkenntnis des Rechts Gesetzes] (das jeder gehalten ist zu wissen,) entschuldigt niemand Ignorantia iuris [sive: legis] (, quod quisque tenetur scire,) neminem excusat


 

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